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   BVerfG, 06.03.2001 - 1 BvR 2292/00   

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https://dejure.org/2001,7136
BVerfG, 06.03.2001 - 1 BvR 2292/00 (https://dejure.org/2001,7136)
BVerfG, Entscheidung vom 06.03.2001 - 1 BvR 2292/00 (https://dejure.org/2001,7136)
BVerfG, Entscheidung vom 06. März 2001 - 1 BvR 2292/00 (https://dejure.org/2001,7136)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde; Erfordernis der unmittelbaren Betroffenheit bei einer Rechtssatz-Verfassungsbeschwerde; Grundsatz der Subsidiarität

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 2009
  • NVwZ 2001, 909 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 08.03.1988 - 1 BvR 1092/84

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des Weingesetzes

    Auszug aus BVerfG, 06.03.2001 - 1 BvR 2292/00
    Sieht eine Regelung, die nach Auffassung eines Beschwerdeführers Grundrechte verletzt, Ausnahmen vor, so muss ein Beschwerdeführer vor der Erhebung der Verfassungsbeschwerde versuchen, die Beseitigung der Beschwer unter Berufung auf die Ausnahmeregelung zu erwirken, soweit dies nicht offensichtlich aussichtslos ist (BVerfGE 78, 58 [69]).
  • BVerfG, 09.03.1994 - 1 BvR 1369/90

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen eine Änderung der Privatschulförderung

    Auszug aus BVerfG, 06.03.2001 - 1 BvR 2292/00
    Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz kann nur erheben, wer durch die angegriffene Vorschrift selbst, gegenwärtig und unmittelbar in seinen Grundrechten betroffen ist (BVerfGE 90, 128 [135]).
  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 1341/82

    Subsidiarität der Rechtssatzverfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung

    Auszug aus BVerfG, 06.03.2001 - 1 BvR 2292/00
    Der Verfassungsbeschwerde steht insoweit der Grundsatz der Subsidiarität (§ 90 BVerfGG) entgegen, der auch bei Verfassungsbeschwerden gegen ein Gesetz zu beachten ist (vgl. BVerfGE 69, 122 [124 ff.]).
  • LSG Baden-Württemberg, 23.11.2005 - L 5 KA 5774/04

    Vertragsärztliche Versorgung - Teilnahme an hausärztlicher Versorgung - keine

    Die geltenden Regelungen über die Gliederung der vertragsärztlichen Versorgung in einen hausärztlichen und einen fachärztlichen Versorgungsbereich sind nach ständiger Rechtsprechung mit der Verfassung vereinbar (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 17. Juni 1999 - 1 BvR 2507/97 - SozR 3-2500, § 73 Nr. 3; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 6. März 2001 - 1 BvR 2292/00 - NJW 2001, 2009; BSG, Urteil vom 18. Juni 1997 - 6 RKa 58/96 - BSGE 80, 256 = SozR 3-2500 § 73 Nr. 1; Beschluss des erkennenden Senats vom 18.02.2004, L 5 KA 3665/03).
  • VerfGH Berlin, 26.02.2008 - VerfGH 97/05

    Wegen Bestehens der rechtlichen Möglichkeit der Beantragung einer

    Daraus folgt für den Fall, dass ein Eingriffsakt auf einer nach Auffassung des Beschwerdeführers grundrechtsverletzenden Regelung beruht, die Ausnahmen vorsieht, dass der Beschwerdeführer vor der Erhebung der Verfassungsbeschwerde versuchen muss, die Beseitigung der Beschwer unter Berufung auf die Ausnahmeregelung zu erwirken, soweit dies nicht offensichtlich aussichtslos ist (vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 78, 58 ; BVerfG, DAR 1999, 498; NVwZ 2000, 1407 ; NJW 2001, 2009; BVerfGE 6, 182 ).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2003 - L 11 B 47/03

    Anspruch auf Erteilung einer Ausnahmeregelung bestimmte fachärztliche Leistungen

    Ausnahmegenehmigungen nach § 73 Abs. 1a Satz 3 SGB V werden von den Zulassungsgremien nur auf Antrag erteilt (vgl. zum Antragserfordernis obiter dictum bereits BVerfG, Beschl. v. 06.03.2001 - 1 BvR 2292/00 - NJW 2001, 2009).
  • LSG Hamburg, 09.02.2005 - L 2 KA 12/04

    Berechtigung einer hausärztlichen Internistin zur Erbringung und Abrechnungen von

    Eine von § 73 Abs. 1 a Satz 1 SGB V "abweichende befristete Regelung" iSd § 73 Abs. 1a Satz 3 SGB V kann im weitesten Sinne so gestaltet sein, dass der Internist ohne Schwerpunktbezeichnung, der die Teilnahme an der hausärztlichen Versorgung gewählt hat, für einen bestimmten Zeitraum (auch) an der fachärztlichen Versorgung teilnehmen darf (vgl. BVerfG vom 6. März 2001 - 1 BvR 2292/00, NJW 2001, 2009).
  • LSG Schleswig-Holstein, 27.10.2004 - L 4 KA 25/03

    Ordnungsmäßige Ermächtigung eines Allgemeinarztes zur Teilnahme an der

    Die geltenden Regelungen über die Gliederung der vertragsärztlichen Versorgung in einen hausärztlichen und einen fachärztlichen Versorgungsbereich sind nach ständiger Rechtsprechung mit der Verfassung vereinbar (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 17. Juni 1999 - 1 BvR 2507/97 - SozR 3-2500, § 73 Nr. 3; BVerfG, Nichtannahmebeschlussvom 6. März 2001 - 1 BvR 2292/00 - NJW 2001, 2009; BSG, Urteil vom 18. Juni 1997 - 6 RKa 58/96 - BSGE 80, 256 = SozR 3-2500 § 73 Nr. 1).
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